Studium
Die Bewerbungen und Einstellungen erfolgen in Baden-Württemberg durch das OLG Stuttgart und durch das OLG Karlsruhe. Auf den jeweiligen Homepages der Gerichte erhalten Sie weitergehende Informationen:
Für das OLG Karlsruhe: oberlandesgericht-karlsruhe.justiz-bw.de
Für das OLG Stuttgart: oberlandesgericht-stuttgart.justiz-bw.de
Das Studium erfolgt an Hochschulen für Rechtspflege (bzw. an Fachbereichen für Rechtspflege an Hochschulen). In Baden-Württemberg ist dies:
- Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen: www.fh-schwetzingen.de
- Seit dem 01.09.2020 hat die Hochschule sog. Außenkurse in Ulm eingerichtet. An diesem Standort können Studierende, welche durch das Oberlandesgericht Stuttgart eingestellt wurden, im Studiengang Diplom-Rechtspfleger/in (FH) studieren.
Rechtspfleger entscheiden wie ein Richter unabhängig und eigenverantwortlich.
Ausbildungsverlauf:
- Beginn: jeweils 1. September jeden Jahres
- Dauer: 3 Jahre
- Fachwissenschaftliches Studium von insgesamt 24 Monaten an der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen und praktische Ausbildung von 12 Monaten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften
- Abschluss der Ausbildung mit Bestehen der Rechtspflegerprüfung.
Während des Studiums:
- Beamter auf Widerruf mit der Dienstbezeichnung "Rechtspflegeranwärter/-in"
- monatliche Bezüge i.H.v. derzeit ca. 1.348,78 Euro brutto
Weitere Informationen erhalten Sie hier: www.fh-schwetzingen.de