HINWEISE ZUR BEITRAGSZAHLUNG
Unsere Mitglieder werden gebeten, ihre Beiträge auf folgendes Konto zu überweisen:
BDR LV Baden-Württemberg
bei der Badischen Beamtenbank eG
IBAN: DE67 660908 00000 1 011324
BIC: GENODE61BBB
Auf der Delegiertenversammlung am 10.03.2018 im Rahmen des Landesverbandstages in Karlsruhe wurden die nachstehenden Beiträge beschlossen:
Beitrag ab 01.01.2019
Aktive | 108,00 € |
Ehegatten | 54,00 € |
Pensionäre | 78,00 € |
Studierende 1) | 60,00 € / reduz. 11,00 € |
Beurlaubte | 54,00 € |
Teilzeit 2) | mind. 66,00 EUR |
zu 2) Reduzierter Betrag für Teilzeitbeschäftigte entsprechend ihrer Beschäftigungsquote, mindestens jedoch 66,00 €.
Hinweis:
Für die Fälligkeit unseres Mitgliedsbeitrages ist der Kalendermonat Januar maßgebend, da es sich um eine Jahresgebühr handelt. Der Beitrag errechnet sich somit aus der Höhe der Beschäftigung in diesem Monat .
zu 1) Der reduzierte Beitrag gilt solange wie die am 10.03.2018 beschlossene Beitragsrückerstattung für Studierende nicht aufgehoben wurde.