Am 24.3.2022 fand ein Treffen (virtueller Art) zwischen dem AK Recht der SPD im Landtag und der Landesleitung des BDR statt. Timo Haußer, Sandra Wagner, Monika Haas und Stefan Lissner diskutierten über die Themen Nachwuchsgewinnung und –förderung, was Grundsätzliches, aber auch z.B. EDV Ausstattung angeht, aber auch zu Themen wie Statusamt, Beförderungschancen und Vertrauensarbeitszeit. Das Thema Stellenhebungen wie auch das angekündigte „4-Säulen-Modell“ wurden dabei mit den Vertretern des AK Rechts intensiv zusammen erörtert und fanden fruchtbaren Boden.
Die Landesleitung des BDR stellte dabei eindeutig klar, dass das angedachte Modell für den gehobenen Dienst und speziell für die Rechtspfleger unzureichend sei. Im Sinne eines Abstandsgebotes wurde unsererseits dargelegt, dass in der hierarchischen Ausgestaltung ein Abstand qua Ausbildung zum mD bleiben muss, letztlich der gehobene Dienst vom geplanten System zu wenig bis gar nicht profitiert. Im Rahmen der Ausbildung unseres Nachwuchses forderten wir eine adäquate, pandemiesichere Ausstattung auch für die Rechtspflegerstudenten. Beim Thema Vertrauensarbeitszeit stellten wir die Besonderheiten unserer Berufsgruppe nochmals heraus und legten dar, weshalb diese trotz europäischer Vorgaben bei uns umsetzbar bleibt. Die Gespräche mit den Mitgliedern des AK Recht verliefen äußerst positiv und wir hoffen, solche schon in Bälde in Präsenz fortsetzen und intensivieren zu können.