Stellungnahme 4-Säulen Modell

06. Dezember 2022

Das erlassene Gesetz lässt uns Rechtspfleger und den gesamten gehobenen Dienst der Justiz Baden – Württemberg enttäuscht zurück. Selbstverständlich begrüßen wir alle Korrekturversuche, die zu einer verfassungsgemäßen Alimentation führen sollen, allerdings hat man hier wesentliche Aspekte des Gesamtgefüges außer Acht gelassen. Die Änderungen des BVAnp-ÄG 2022 sind nicht konsequent im gehobenen Dienst fortgeführt worden – denn auch im gehobenen Dienst sind die Anforderungen an den Beruf deutlich gestiegen.

Dies sprachen wir, aber auch unser Dachverband der Beamtenbund Baden-Württemberg (BBW), bereits seit Anfang des Jahres bei Politik und Ministerien mehrfach an. Mit dem nun erlassenen Gesetz können wir feststellen, dass unseren Bedenken leider in keinster Weise Rechnung getragen und die Verbesserungsvorschläge und Korrekturforderungen ebenso wenig angenommen wurden.

Auch an dieser Stelle werden wir dennoch nicht müde unsere Forderungen nochmals klar zu benennen:

Aus unserer Sicht ergibt die aktuelle Situation schon wieder Grund zu Klage. Wir vermissen die Wertschätzung der von den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern geleisteten Arbeit und fordern einen angemessenen Umgang mit uns! Das mittlerweile zur Gewohnheit gewordene Trauerspiel zur Frage „verfassungskonforme Regelungen“ muss aufhören.

Es darf nicht sein, dass immer erst gehandelt wird, nachdem das Land zur Zahlung einer amtsangemessenen Alimentation verurteilt wurde. Der Dienstherr muss im Wege der Fürsorge für seine Beschäftigten vorsorgen und nicht halbgar nachsorgen – nur so können wir dem Fachkräftemangel entgegenwirken und nachhaltig für den dringend gebrauchten Nachwuchs im öffentlichen Dienst sorgen!

Unseren Mitgliedern können wir versichern. Wir bleiben mit Nachdruck an der Sache.