Rechtspfleger tragen in Baden-Württemberg bei wichtigen Terminen eine Robe. Am 28.01.2021 wurde symbolisch die erst Robe für Rechtspfleger/innen von Herrn Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf an den Landesvorsitzenden Timo Hauser überreicht.
In Baden-Württemberg tragen neben den Vertretern der Staatsanwaltschaft, den Urkundsbeamten, den Berufsrichtern, den Handelsrichtern seither auch Rechtpfleger/innen in den zur Verhandlung oder zur Verkündung einer Entscheidung bestimmten Sitzungen eine Amtstracht (siehe § 21 AGGVG BW, § 1 Abs. 1 Nr. 1 Amtstrachtverordnung).
Damit ist das Justizministerium einem Anliegen des Verbandes gefolgt. Die Robe zeugt von Unparteilichkeit und Objektivität und zeigt den Bürgern einmal mehr, dass Rechtspfleger/innen, wie auch die Richter, nur an Recht und Gesetz gebunden sind.