Muss die Juristenausbildung neu gedacht werden?
44. Konstanzer Symposium
- v.l.n.r. Jörg Müller (Präsident des Oberlandesgerichts Karlsruhe), Dr. Beate Linkenheil (Ministerium der Justiz und für Migration), Monika Haas (BDR), Dr. Andreas Singer (Präsident des Oberlandesgerichts Stuttgart), Michael Spindler (BDR)
Am schönen Bodensee versammelten sich Vertreterinnen und Vertreter aus Justiz, Politik, Verbänden und Wissenschaft um sich mit der Frage
„Muss die Juristenausbildung neu gedacht werden?“
zu beschäftigen. Das Thema wurde von den verschiedensten Seiten beleuchtet und am zweiten Tag mit einer Podiumsdiskussion abgeschlossen. Der BDR war durch den Geschäftsführer Michael Spindler und die stellvertretende Vorsitzende Monika Haas (als Vorsitzende des Hauptpersonalrats) vertreten.
Einige dieser Erkenntnisse lassen sich zwanglos auch auf das Rechtspflegerstudium übertragen.
So bestand Einigkeit darin, dass mehr Wert auf die juristische Methodenlehre zu legen ist. Es muss die Fähigkeit vermittelt werden, Sachverhalte selbständig zu erarbeiten. Das Auswendiglernen aller ergangenen BGH-Entscheidungen ist nicht geeignet für eine spätere selbständige Tätigkeit.
Hierzu muss bereits in Klausuren vermittelt werden, dass Wert darauf gelegt wird WIE das Ergebnis hergeleitet wurde. Der Fokus muss weg von der konkreten Entscheidung hin zu wissenschaftlicher Erarbeitung gelenkt werden.
Es wurde gemutmaßt ob es in diesem Zusammenhang eine Rolle spielt, dass die Klausuren von Praktikern korrigiert werden.
Österreich vermittelt in einem Grundstudium Grundlagen auf denen im weiteren Ausbildungsweg aufgebaut wird. Danach trennen sich die Wege in verschiedene Richtungen (Richter, Anwalt, Notar).
Dem mochten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht anschließen; es soll vielmehr am „Einheitsjuristen“ festgehalten werden.
Von der Wirtschaft wurde bemängelt, dass vernetztes und wirtschaftliches Denken bei Juristen nicht hinreichend gefördert werde.
Das Plenum votierte auch dafür, einen Bachelor ins Jura-Studium zu integrieren. Bevorzugt wurde das bereits etablierte Modell von NRW, da dieses ohne Akkreditierung erfolgt, weil am Staatsexamen festgehalten werde. Zuständig hierfür wäre allerdings das Wissenschaftsministerium.
Für die Referendarsausbildung sollen hauptamtliche Ausbildungsleiter mit Freistellung etabliert werden, um die Betreuung zu verbessern.
Wohlgemerkt, diese Überlegungen wurden in Bezug auf das Jurastudium angestellt. Für das Rechtspflegerstudium könnte eine angepasste Übertragung Verbesserungen bewirken.
Wir sollten ebenfalls den „Einheitsrechtspfleger“ anstreben der methodisch so vorgebildet ist, dass er in der Lage ist sich in andere bzw. neue Rechtsgebiete einzuarbeiten und konkrete Lebesssachverhalte unter die geltenden Gesetze zu subsummieren.
Bei allen Schwierigkeiten die vorhandenen Stellen für Richter und Staatsanwälte zu besetzen da die Konkurrenz von Anwaltskanzleien und Wirtschaft groß ist bekannte Herr Ministerialdirektor Steinbacher: „Mein größtes Problem ist die Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen“.
Die Justiz muss als Arbeitgeberin in vielerlei Hinsicht attraktiver werden, um im Kampf um die besten Köpfe wieder Anschluss zu finden.