„Zwischen Kindheit und Kriminalität: Die Streitfrage der Strafmündigkeit“
45. Konstanzer Symposium 29. und 30. April 2026
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer befassten sich in diesem Jahr mit einem aktuellen und schwierigen Thema. In den Vorträgen wurde dieses von verschiedenen Seiten beleuchtet.
Am ersten Tag trugen ein Kriminologe, ein Strafverteidiger sowie ein forensischer Psychiater jeweils ihre Sichtweisen vor.
Am zweiten Tag bot ein Blick in die Schweiz weitere Einsichten.
Die Grenze von 14 Jahren lässt sich wissenschaftlich nicht begründen. Dennoch muss auf Fehlverhalten reagiert werden.
Es reifte die Erkenntnis, dass es keine einfachen Antworten auf die Frage geben kann. Vor allem sollten spektakuläre Einzelfälle nicht zu unbedachten Reaktionen verleiten.
Strafhaft ist keine Lösung; Strafbarkeit hat hier keine abschreckende Wirkung. Aus klinischer Sicht muss ein Förder- und Hilfesystem etabliert und garantiert werden. Rechtlich ist bereits vieles möglich, es müssen die notwendigen Mittel dafür bereitgestellt werden.
Im Übrigen gilt in den allermeisten Fällen:
Nichts ist kriminalpräventiv so wirksam wie älter werden.
Für den BDR nahmen Michael Spindler und Monika Haas an der Veranstaltung teil.


