Bund Deutscher Rechtspfleger in Baden-Württemberg
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ARGE-Justiz im BBW zu Gast beim Justizministerium

19. August 2024

Am 26. Juli 2024 nahm sich die Hausspitze des Justizministeriums ausgiebig Zeit für ein Gespräch mit dem Landesvorsitzenden des BBW und den Vertretern der Gewerkschaften DGVB, BDR, BSBD, DAAV und Württembergischer Notarverein.

Frau Ministerin Gentges und Herr Ministerialdirektor Steinbacher beantworteten die Fragen der Verbände ausführlich.

Allgemein wurden auch die Punkte Antidiskriminierungsgesetz und Lebensarbeitszeitkonto vom BBW-Vorsitzenden angesprochen. Er plädierte dafür, auf das Antidiskriminierungsgesetz komplett zu verzichten.

Frau Ministerin Gentges schilderte den vorgesehenen Ablauf der Haushaltsverhandlungen. Diese werden sehr schwierig sein. Obwohl auch Mehreinnahmen zu verzeichnen sind, werden diese durch Kostensteigerungen aufgezehrt, was das Wirtschaften schwierig macht.

Die Landesregierung hat sich deshalb Schwerpunkte gesetzt. Dazu gehören die Migration und ihre Folgen, Strafverfolgung und –vollzug sowie die nachhaltige Sicherung der Funktionsfähigkeit der Landesverwaltung wozu auch die Personalgewinnung zählt.   

Mit dem DGVB wurde der Sachstand zur Einführung einer eAkte bei den Gerichtsvollziehern und die Speicherung der anfallenden Daten diskutiert.

Dem BSBD ist es ein Anliegen, auch auf niedrigschwellige Gewalt angemessen zu reagieren und die Kolleginnen und Kollegen zu schützen.

Der DAAV mahnt eine Aufstockung seiner Stellen an.

Der Württembergische Notarverein weist auf die immer noch bestehenden Schwierigkeiten bei den Nachlassgerichten hin.

Aktuelle Informationen zum Stand der Dienstpostenbewertung im gehobenen Dienst wurden auf Frage des BDR übermittelt.

In einem Workshop der wiederum in Schwetzingen stattfinden wird, sollen die Aufgabenbeschreibungen in Rechtssachen überprüft werden. Eine Befassung des Lenkungskreises kann voraussichtlich 2025 erfolgen. Die stellvertretende Landesvorsitzende Monika Haas bat eindringlich darum, eine Bündelung der Stellen bis A12 nochmals zu überdenken. Durch das 4-Säulen-Modell und seine Auswirkungen ist in der Kollegenschaft viel Unmut entstanden.

Zur Bewertung der Dienstposten der Verwaltungsleiter wurden zusätzliche Kriterien festgelegt. Die Wertigkeit ergibt sich aus den daraus ermittelten Kennzahlen. Vor allem soll sich die zu tragende Verantwortung hier niederschlagen. Es wird einen Zuwachs an Dienstposten in A13, A13+Z bis A15 geben. Zur kommenden VwV wird auch der BDR angehört werden.

Monika Haas
Stv. Landesvorsitzende
des BDR LV Baden-Württemberg