Bund Deutscher Rechtspfleger in Baden-Württemberg
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BDR erneut im Austausch mit der Fraktion Grüne

06. Dezember 2022

Am 29.11.2022 fand neuerlich ein Austausch zwischen den Mitgliedern der Landesleitung des BDR Baden-Württemberg und der Fraktion Grüne im Landtag Baden-Württemberg statt. Der Austausch wurde virtuell durchgeführt und neben Herrn Thomas Hentschel MdL durfte der BDR auch weitere Abgeordnete aus der Fraktion um dem AK Recht begrüßen.  

Der Termin diente in erster Linie der Vorstellung der neuen Mitglieder der Landesleitungsmitglieder und Ihrer Aufgaben gegenüber den Ansprechpartnern der Grünen. Bei der Gelegenheit wurden aber wie gewohnt auch die Sorgen und Nöte des BDR – immerhin der stärksten Gewerkschaft innerhalb der ordentlichen Justiz in BW – und seiner Mitglieder kundgetan. Vorneweg wurde das nun umgesetzte 4-Säulen-Modell in Baden-Württemberg diskutiert und unsere Enttäuschung insoweit dargelegt. Das Modell entfacht im gehobenen Dienst doch einen regelrechten Sturm der Entrüstung bis hin zu Anregungen einer gerichtlichen Prüfung. Mit dem Modell wird zumindest unserem Dafürhalten nach ein notwendiges Abstandsgebot im Hinblick auf den mittleren Dienst nicht mehr gewahrt. Auch kann es unseres Erachtens nicht sein, dass studierte Rechtspfleger mit herausragenden Aufgaben und Dienstposten wie bspw. im Grundbuchbereich zum Teil weniger verdienen, als Beamte des mittleren Dienstes. Mit Nachdruck forderte der BDR hier Verbesserungen.

Weitere Themen des Treffens waren klar die vom BDR gewünschte gemeinsame Ausbildung mit den Gerichtsvollziehern in Baden-Württemberg. Letztere absolvieren gegenwärtig ein Studium, welches angesichts der schwindenden Aufgaben und Bewerber- und Ausbildungszahlen in einer Nutzen-Kosten Abwägung kaum noch wirtschaftlich vertretbar sein wird. Das in Baden-Württemberg zu findende GV-Studium wird auch auf nicht absehbare Zeit in den anderen Bundesländern nicht umgesetzt werden. Anstelle „wasting money“ zu betreiben oder gar einen erneuten Sonderweg zu beschreiten, wäre hier der bereits auf Bundesebene diskutierte Vorschlag einer Vereinheitlichung der Ausbildung eine effizientere und pragmatischere Lösung. Gegenwärtig beinhaltet der erfolgreiche Studienabschluss des Diplom-Rechtspflegers (FH) inzident die Befähigung zum Gerichtsvollzieheramt. Angesichts geringer Ausbildungszahlen bei den Gerichtsvollziehern wäre eine kostengünstigere und für alle „effizientere“ Lösung diejenige, das Rechtspflegerstudium auch für Interessenten des Gerichtsvollzieherberufes zu öffnen.  Dies hätte gleich mehrere positive Effekte. Zum einen könnte den Gerichtsvollziehern eine sehr positive Prognose eröffnet werden, die gerade nicht bei A 11 endet. Zum anderen wäre ein großes „praktisches“ Problem gelöst: was macht man mit Gerichtsvollziehern, die nicht mehr in den Außendienst können oder wollen. Eine Verwendung im mittleren Dienst in den Gerichten nach Jahren der „quasi“ Selbständigkeit scheitert bereits heute oft – eine Verwendung im einfachen Schreibdienst wird angesichts eines Bachelorstudiengangs zudem zumindest in Baden-Württemberg rechtlich ausscheiden.

Weiter wurden mit den Grünen die Themen Ausbildung und Flexibilisierung sowie natürlich die allgemeinen Belastungszahlen verbunden mit Fragen rund um den Stellenkegel angesprochen. Auch das Thema Sicherheit an den Gerichten, lag allen Gesprächspartnern sehr am Herzen.

Abschließend wurde vereinbart, wie in der Vergangenheit auch, weiterhin in engem Austausch zu verbleiben.